Unsere AGB


Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzungen


1. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Aufträge, die im Rahmen der Tätigkeit als Übersetzer vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber geschlossen oder von diesem erteilt werden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.

b. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere dessen AGB, sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt werden.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags / Lieferung
a. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

b. Lieferfristen werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer als voraussichtliche Termine nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich zugesagt worden sind. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer die Übersetzung nachweisbar an den Auftraggeber versandt hat.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten, so etwa bezüglich Übersetzungen auf Datenträger, der Anzahl der Ausfertigungen, gewünschter Druckreife oder der äußeren Form der Übersetzung. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

b. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

c. Für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, hat der Auftragnehmer nicht ein zu stehen
4. Mängelbeseitigung
a. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend zu machen.

b. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
a. Der Auftragnehmer haftet für etwaige entstehende Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ein.

b. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt – zum Beispiel Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen - und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. Wenn der Auftragnehmer seinen Betrieb für eine bestimmte Zeit aus wichtigem Grund ganz oder teilweise einstellt, ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für Fehler, die durch Viren entstehen wird nicht übernommen. Bei Lieferungen von Dateien per Email oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. In diesem Zusammenhang können Schadensersatzansprüche nicht anerkannt werden.

c. Der Versand beziehungsweise die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übermittlung der Texte oder deren Verlust sowie Beschädigungen oder Verlust auf einem nicht elektronischen Transportweg haftet der Auftragnehmer nicht.

d. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies als zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter zu bedienen. Er haftet dabei nur für eine sorgfältige Auswahl. Die Geschäftsverbindung besteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, sich ohne Einwilligung des Auftragnehmers eigenmächtig mit dem Dritten in Verbindung zu setzen.
6. Berufsgeheimnis
a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle geheimhaltungspflichtigen Tatsachen und Informationen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

b. Bei einer elektronischen Übermittlung von Texten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer oder dritter Übersetzer, bei der nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte während der Übermittlung Zugang zu den Texten erlangen, kann kein absoluter Schutz von Betriebsgeheimnissen garantiert werden.

c. Die Zusammenarbeit mit anderen Übersetzern stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar, wenn diese ebenfalls der Geheimhaltung im Rahmen ihrer Berufspflichten unterliegen.
7. Vergütung
a. Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

b. Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

c. Preise werden als Euro-Beträge angegeben und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils bei Ablieferung gültigen Satz entsprechend den jeweils gültigen steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

d. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss zu verlangen, der für die Erstellung der Übersetzung objektiv notwendig erscheint. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

e. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Sachverständigen aufgeführten Stunden- und Aufwandssätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
a. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Grundsätzlich hat der Auftraggeber bis zur Erfüllung kein Nutzungsrecht.

b. Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht an der Übersetzung vor.
9. Anwendbares Recht
a. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz des Auftragnehmers.

b. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, haben sich beide Vertragsparteien unverzüglich zu bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere Weise zu erreichen.

 

Allgemeine Auftragsbedingungen für Dolmetscheraufträge

1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dolmetschern und Ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Dolmetschauftrags
Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
3. Ersatz
Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen (Terminologie, interne Begriffe, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dolmetschers.
5. Haftung
Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Berufsgeheimnis
Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
7. Vergütung
Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
8. Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
9. Absage
Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten wobei folgende Ausfallhöhengradierung Anwendung findet: 25% bis 6 Wochen, 50% bis 4 Wochen, 75% bis 2 Wochen und 95% bis 1 Woche vor dem Einsatz.
10. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Dolmetschers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
11. Salvatorische Klausel
Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand 17.04.2008